(zum 01.01.2007 aktualisiert)
A: - Allgemeines Vorbemerkungen:
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1. |
Die Fahrten und Touren des Aktiv Club werden immer mehr, umfangreicher, länger, weiter und somit auch teurer; zumal auch noch mehrwöchige Flug- und Rund-Reisen im nichteuropäischen Ausland hinzugekommen sind. |
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2. |
Das Tätigkeitsfeld des Aktiv Club wird durch die Zweckbestimmung der Satzung vorgegeben. |
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3. |
Aus vereins- und versicherungstechnischen Gründen müssen bei Reisen und Fahrten von zwei und mehr Tagen alle Bucher auch Vereins-Mitglieder sein. Der jährliche Mitgliedsbeitrag beträgt € 30. |
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4. |
Nach der neuen gesetzlichen Auflage müssen auch Sportvereine bei mehr als zwei Fahrten im Jahr eine Reiseversicherung (inkl. Kautions-Vers.) für die Teilnehmer abschließen (Sicherungsschein = S-Schein). |
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5. |
Aus witterungs- u. organisationsbedingten Gründen können sich bei den Fahrten/ Reisen Änderungen ergeben. |
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B: - Meldungen, Teilnehmer, Zahlungen (An- u. Restzahl.), Rücktrittskosten, Versicherungen u.a.m.
1. |
Die Anmeldungen zu Fahrten und Reisen erfolgen schriftlich (Meldekarte) mit den im aktuellen Programm angegebenen Nummern mit Kurztext (z. B. Nr. 7-065– Frühlingsreise Rom). |
2. |
Bei Buchung von Tages- und Halbtagesfahrten, Touren oder Reisen bis € 50 wird nach Buchungsbestätigung der gesamte Betrag fällig. Anzahlungen werden fällig bei Kosten von € 50 bis € 100 = € 25; von € 100 bis € 300 = € 50; von € 300 bis € 1.000 = € 100 und bei Kosten darüber ca. 20 % des Angebotspreises. Falls ein höherer Anzahlungsbetrag fällig wird, ist dieser im Programm ausgewiesen (z.B. bei 50%-Anzahlung für Buchung eines Schiffes usw.) Der Restbetrag wird spätestens vier-sechs Wochen vor Antritt der Reise fällig. - Bei Schiffsreisen können bis zu 50% des Reisepreises, bei Flug-Reisen bis zu 30% als Anzahlung anfallen, während die Restzahlung bei Flugreisen sechs Wochen vorher zu zahlen ist. Die gesonderten Reisebedingungen der Flugreisen-Anbieter liegen auch der Buchungsbestätigung bei. - In den meisten Fällen erhalten die Teilnehmer von größeren Fahrten und Touren zu diesen Zeitpunkten (ca. sechs bis vier Wochen vorher) auch die letzten Reiseunterlagen. |
3. |
Alle Zahlungen werden im Lastschrifteinzugsverfahren (finanziell günstigstem und einfachstem Zahlungsweg) verrechnet. (Bei Buchung bitte Konto, Bank und Bankleitzahl nicht vergessen). Über einen möglichen Kostenbeitrag für das zeit- und kostenaufwendigere Selbstzahlverfahren wird zu gegebener Zeit entschieden. |
4. |
Bei Rücktritt durch den Reiseteilnehmer fallen als Bearbeitungs-Kosten inkl. Sicherungsschein, Haft- und Unfall-Versicherung (personengebunden) Storno-Kosten pauschal von € 13 an; bis 10 Wochen vorher 15 % des Reisepreises mindestens aber € 13; ab 8 Wochen vorher 30 % des Reisepreises, ab 6 Wochen vorher 45 % des Reisepreises, ab 4 Wochen vorher 60 % des Reisepreises, ab 2 Wochen vorher 75 % des Reisepreises, ab 1 Woche vorher 90 % des Reisepreises, ab 1 Tage vorher 100 % des Reisepreises. - Die Stornokosten bei Flugreisen liegen ab Reisebuchung bei 30%, ansonsten siehe gesonderte Reisebedingung des Flugreisenanbieters. - Die Benennung von Ersatzteilnehmern ist möglich. Die anfallenden Umbuchungskosten liegen bei Flugbuchungen derzeit bei € 30,-/Teilnehmer und Flugstrecke bzw. bei tagesaktuellem Preis ( je nach Fluggesellschaft) - Sollten bei einer Reise gesonderte Storno-Kosten mit -Fristen anfallen, sind diese bei der Buchungsbestätigung angegeben. |
5. |
Sollte bei einer Tour oder Fahrt die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden, bekommen die Teilnehmer spätestens 8 Wochen vorher Bescheid und umgehend die Anzahlung zurücküberwiesen. |
6. |
Es gelten die bei Buchungsabschluss in der Tour- oder Fahrt-Beschreibung ausgewiesenen Preise. Unumgängliche Kostensteigerungen können auf Nachweis an den Reiseteilnehmer weitergegeben werden, wenn zwischen Buchung und Reise mehr als 4 Monate liegen und die Höhe den tragbaren Rahmen übersteigt. |
7. |
Nach der neuen gesetzlichen Auflage müssen auch Sportvereine eine Reiserversicherung (Kautions-Vers.; Sicherungsschein = S.-Schein) für die Teilnehmer abschließen. Zusätzlich schließen wir für alle Teilnehmer noch eine Unfall- und Haftpflicht-Versicherung ab. Diese Kosten sind u.a. auch in dem ausgewiesen Reisepreis enthalten.a H |
8. |
Änderung der Reiserücktrittskosten-Versicherung (RRK-V): Es gelten neue Bestimmungen und die Teilnehmer können (wunschgemäß) sich individuell selbst ver- und absichern. Der Abschluss muss innerhalb von 14 Tagen nach Buchung erfolgt sein. Eine Auswahl günstiger Versicherungen liegen zu Ihrer Bedienung auf €-Basis in der Geschäftsstelle bereit oder werden Ihren Buchungen auf Wunsch beigelegt. - Da die einzeln abgeschlossene RRK-V doch recht teuer ist (Feststellung der Privatbucher), haben wir uns entschlossen, auch eine günstigere Gruppen-RRK-V (mind. 10 Teiln./Gruppe) anzubieten. Diese Gruppen-RRK-V ist ohne Selbstbehalt. Die Kosten finden Sie bei den Angeboten in der Preis-Zeile mit RRK-V € = __.- abgedruckt. Die Bedingungen liegen beim ACE vor. |
9. |
Bei Auslandsreisen wird der Abschluss einer Auslandskrankenversicherung dringend empfohlen. Falls Sie Bedarf haben, bitte bei Ihrer Krankenkasse oder Privatversicherung nachfragen. – Auf eine zusätzliche Reisegepäck-Versicherung wird hier zusätzlich hingewiesen. Bei regelmäßigen Reisen ins Ausland lohnt sich eine gesonderte Jahresversicherung. (Ihre eigene Versicherung befragen). ACR/Logo/R-Bed-07-neu |